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Was bedeutet es, dass mein Kaminofen nach BImSchV Stufe 2 zertifiziert ist?

Ein Kaminofen mit der Zertifizierung BImSchV Stufe 2 erfüllt die strengsten deutschen Anforderungen an saubere und effiziente Verbrennung. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung legt Grenzwerte für Emissionen wie Feinstaub und Kohlenmonoxid fest.

Seit Januar 2015 gilt Stufe 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchV. Die Vorschrift sieht vor, dass u.a. Kamin- und Pelletöfen bestimmte Anforderungen an Emissionen nicht überschreiten, damit die europäisch festgelegten Richtlinien zur Luftreinhaltung erreicht und eingehalten werden.

Alte Feuerungsanlagen wurden seit ihrer Ausfertigung ab 2010 nach und nach außer Betrieb genommen oder nachgerüstet, damit sie den Anforderungen der BImSchV entsprechen.

Im Jahr 2024 wurde der letzte Schritt eingeleitet, bei dem Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 errichtet wurden, nun ebenfalls bis zum 31.12. des Jahres 2024 durch zusätzliche Maßnahmen die strenge Vorschrift erfüllen oder stillgelegt werden müssen.

Anforderungen der Stufe 2 ab 01.01.2015:

  • CO: maximal 1,25 g/m3
  • Feinstaub: maximal 0,04 g/m3
  • Wirkungsgrad: minimal 70 %

Falls Sie sich erst kürzlich einen neuen Kamin zugelegt haben, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Alle Kaminöfen, die nach 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen die Vorschriften.

Sehen Sie auch die Angaben auf dem Typenschild Ihres Kaminofens, welches dem Schornsteinfeger zur Abnahme vorgelegt werden muss. 

Anlagen, die zwischen 2010 (als noch Stufe 1 des BImSchV galt) und 2015 (als Stufe 2 des BImSchV in Kraft getreten ist), installiert wurden und zum Zeitpunkt der Installation Stufe 1 erfüllten, haben auch mit Inkrafttreten der Stufe 2 in 2015 lebenslangen Bestandsschutz.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

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